Ing.-Büro Lothar Stöckler GmbH & Co. KG
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Lebensmittel-Standards
IFS, BRC, HACCP, ISO 22:000, ISO 9001

Sie sind Lebensmittelproduzent, Lieferant/Spediteur, Großküche oder haben anderweitig mit Lebensmitteln zu tun? Wir unterstützen Sie bei internationalen Zertifizierungen als Berater oder zur kompletten Erstellung und Pflege der Dokumente und Unterlagen.

Die Lebensmittel-Standards IFS und BRC

Die Qualitätsansprüche der Verbraucher werden immer höher. Deshalb stellen auch die Einkäufer im Einzelhandel und in der Lebensmittelindustrie immer mehr Anforderungen an die Lieferanten von Fertigerzeugnissen und Rohstoffen. Diese können sich von Einkäufer zu Einkäufer erheblich voneinander unterscheiden.

Im Handel und in der Industrie sind Lieferantenaudits seit Jahren ein fester Bestandteil der Zusammenarbeit. Immer stärkere Anforderungen der Verbraucher, die zunehmende Gefahr von Schadenersatzansprüchen sowie die Globalisierung der Warenströme machten die Entwicklung eines einheitlichen Qualitätssicherheitsstandards notwendig.




HACCP - das Lebensmittelhygienerecht

HACCP ist das Kürzel für „Hazard Analysis Critical Control Points“ und meint die Gefahrenanalyse und Kontrolle kritischer Punkte - und zwar auf allen Stufen der Zubereitung, Verarbeitung, Herstellung, Verpackung, Lagerung, Beförderung, Verteilung, Behandlung und des Verkaufs von Lebensmitteln.

Zum 1. Januar 2006 hat eine neue Epoche im Lebensmittel- Hygienerecht begonnen. Im Rahmen des von der EU vollzogenen Paradigmenwechsels, nämlich vom Richtlinien- zum Verordnungsrecht gelten alle Verordnungen ab diesem Zeitpunkt in vollem Umfang. Die bislang in Deutschland geltende Lebensmittelhygiene- Verordnung wird seither vom neuen EU-Recht überlagert.

Dies bedeutet, dass alle Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten und in Verkehr bringen, gesetzlich verpflichtet sind (auch kleine und mittelständische Unternehmen!), die Vermeidung, bzw. Lenkung von kritischen Kontrollpunkten zu dokumentieren: Alles, was nicht dokumentiert wird, gilt als nicht erfolgt, bzw. „ist im juristischen Sinne nicht existent“.

Das erfordert Wissen - Wissen, über das laut Verordnung alle Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, verfügen müssen. Das heißt: Jeder Mitarbeiter muss in Fragen der Lebensmittelhygiene geschult und motiviert werden, dies in seinem Tätigkeitsbereich umzusetzen.
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